Allgemeine Geschäftsbedinungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.nrw-immobilie24.de einzusehen.

§1
Der Kunde von M&M Immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch M&M Immobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt. zu zahlen.
Bei Objekten, deren Kaufpreis unter 50.000€ liegt, fällt statt der Provision eine Ausfallentschädigung in Höhe von 2.975€ inkl. ges. Mwst an. Eine entsprechende Provision oder Aufwandsentschädigung wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Nettomonatsmieten zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter Auftraggeber sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber kommen, so beträgt die Provision des Mieters 2,38 Nettomonatsmieten inkl. MwSt..

§2
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3
Alle unterbreiteten Angebote von Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

§4
Die durch die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien gestattet. Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln.Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien.

§5
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§6
Der Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7
Die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien schränkt ihre Haftung nach den folgenden Regelungen ein: Die gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien, einem gesetzlichen Vertretern oder einem Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, gelten uneingeschränkt.
Die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung der Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien überprüft die Bonität der nachgewiesenen/vermittelten Partei nicht und übernehmen deshalb auch keine Haftung dafür.

§8
Die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien wird in der Regel auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig, es sei denn es ist ausdrücklich eine einseitige Interessenvertretung vereinbart oder angezeigt.

§9
Der Kunde verpflichtet sich, die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§10
Die Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Fa. Hausverwaltung & mehr M&M Immobilien in Steinheim ist.